Änderung in der TRGS 900 seit 06/2024
Arbeitsplatzgrenzwerte sind Schichtmittelwerte (zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentrationen) bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an 5 Tagen pro Woche. Sie werden auch als Langzeitwert (LZW) oder Time Weighted Average (TWA) bezeichnet.
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Schwefeldioxid (SO2) wurde in der aktuellen Fassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900) vom 17. Juni 2024 gesenkt, damit er konform zur EU-Richtlinien (EU) 2017/164 ist*.
- Der neue AGW für die SO2-Belastung über 8 Stunden beträgt 0,5 ppm (zuvor 1 ppm).
- Der Grenzwert für die über 15 Minuten gemittelte Kurzzeitbelastung hat sich nicht geändert.
Betreiber stationärer und tragbarer Gaswarneinrichtungen müssen bei Geräten und Anlagen, die zur Überwachung des AGW eingesetzt werden, die Alarmschwelle für den LZW auf 0,5 ppm ändern.
Es gilt eine Übergangszeit bis spätestens zum 30. Juni 2026. Der abgesenkte AGW ist schnellstmöglich, spätestens ab dem 1. Juli 2026 einzuhalten.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie Gaswarngeräte der GfG mit Sensoren für Schwefeldioxid besitzen, bei denen der neue Grenzwert eingestellt werden muss. Nutzen Sie dazu bequem unser Kontaktformular.